Das Land Setiermark startet mit 01. April 2026, die Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus 2026“.
Diese Förderung richtet sich an Privathaushalte in der Steiermark, die vom Förderstopp am 31.03.2025 betroffen waren bzw. die Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragt hatten, ihr Förderansuchen jedoch nicht fristgerecht einreichen konnten.
Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“2026
- Antragszeitraum: April 2026 bis maximal 15. Mai 2026.
- Budget: 9,8 Mio. EUR –Vergabe nach dem Prinzip „First come, first served“.
- Förderhöhe: Einmaliger Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten.
- Fördergrenzen: Mindestkostensumme: 000 EUR.
Was wird gefördert:
- Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie Tausch von Fenstern und Außentüren.
- Haustechnik: Umstieg auf Fernwärme, Tausch erneuerbar betriebener Heizsysteme (Wärmepumpen, Biomasseheizungen) sowie Einbau von PV-Anlagen und Speichern.
- Innenbereich & Sicherheit: Sanierung von Bad/WC, Elektroinstallationen, Personenaufzügen sowie Einbau von Alarmanlagen und Rauchmeldern.
Wichtige Voraussetzungen:
- Stichtage: Die Beauftragung muss vor dem April 2025 erfolgt sein; Rechnungen (nicht älter als 36 Monate) werden bis zum 31. Mai 2025 anerkannt.
- Nutzung: Das Objekt muss zwingend als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Ausführung: Es werden nur Rechnungen von befugten Fachunternehmen anerkannt; Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
- Gebäudealter: Für Sanitär-, Elektro- oder Sicherheitsmaßnahmen muss die Baubewilligung mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Antragsstellung:
- Wo: Bevorzugt online unter sanieren.steiermark.at
- Wie: Nur vollständig eingereichte Unterlagen (inkl. Rechnungen und Zahlungsnachweisen) werden berücksichtigt.
Kontakt bei Fragen:
Land Steiermark, Fachabteilung
E-Mail: sanierung@stmk.gv.at
Tel.: 0316/877-3713 oder wahlweise 6499 / 3769 / 6499 / 5461
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage dieser Förderung und der begrenzten Budgetmittel können wir keine Garantie abgeben, ob und wie lange Fördermittel verfügbar sind.
