Jetzt Förderung sichern
Mit Hilfe der Regionalenergie Steiermark wickeln
wir Ihren Fenstertausch Förderantrag ab.
Förderung auf das dreifache erhöht
Folgende Verbesserungen gibt es seit 01.01.2024 bei der KPC Bundesförderung:
- Eine Einzelmaßnahme pro Kalenderjahr ist förderbar.
- Die Antragsstellung für Bestandsgebäude auf „älter als 15 Jahre“ verkürzt. (Datum der Baubewilligung)
- Die maximale Förderung pro Einzelmaßnahme wurde € 3.000,- auf € 9.000,- (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten) verdreifacht.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin:
+43 3682 222 211 oder per E-Mail kundenservice@landmarkt.at
Fragen Sie auch nach den attraktiven Förderungen für die thermische Sanierung.
Ihre Vorteile im Überblick
- Kein zeitintensives Einlesen
- Kein Ärger beim elektronischen Hochladen
- Sollten Fragen zum bereits gestellten bzw. hochgeladenen Förderantrag von Seiten der Förderstelle auftreten, dan klärt unsere Partner die Regionalenergie Steiermark die Angelegenheit direkt mit der Förderstelle ab.
- Hohe Sicherheit (Seit 1998 32.000 Förderanträge abgewickelt)
Mehr Infos zum Download
Informationen zur Sanierung und zu Förderbeispielen sowie den Förderantrag können
Sie hier einfach und online downloaden.
FAQ
Die meist gestellten Fragen zur Förderung samt Antworten für Sie zusammengefasst
Wie ist mein Zweifamilienhaus förderfähig?
Ein Zweifamilienhaus (zwei getrennte Wohneinheiten mit eigener Wohnungseingangstüre, Küche und Bad) ist folgendermaßen förderungsfähig:
Für jedes Wohnobjekt (Wohneinheit im Zweifamilienhaus) kann ein Antrag gestellt werden. Gibt es für die beiden getrennten Wohneinheiten jeweils unterschiedliche Eigentümer oder Mieter, kann vom Eigentümer/Mieter für die jeweilige Wohneinheit eine Förderung beantragt werden.
Bei gemeinsamen Rechnungen/Angeboten werden die Kosten entsprechend dem angegeben Aufteilungsschlüssel auf die jeweiligen Wohneinheiten aufgeteilt. Beide Förderungsnehmer/-innen müssen als
Rechnungsempfänger/-innen angegeben werden.
Die eigenen Wohneinheiten im Zweifamilienhaus müssen von der jeweiligen Gemeinde schriftlich bestätigt werden.
Somit kann ein Fenstertausch in einem Zweifamilienhaus für jede Wohnungseinheit extra beantragt werden.
Kann ich unterschiedliche Standorte mehrere Förderanträge stellen?
Ja, ein Gebäudeeigentümer kann im Rahmen der Förderungsaktion Sanierungsbonus 2023/2024 für unterschiedliche Standorte je einen Antrag stellen.
Infos zur Landesförderung
Einfamilienhäuser oder Wohnungen, für die eine Förderung beantragt wird, müssen ständig mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Nebenwohnsitze, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Büro- und Geschäftsräumlichkeiten und dergleichen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn bei der Fördereinreichung keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet werden kann, wird bei der Förderzusage (ca. 6 Monate später) ein Meldezettel mit Hauptwohnsitz von der Förderstelle nachgefordert. Der Hauptwohnsitz kann abgesehen vom Gebäudeeigentümer, auch vom Mieter oder vom Bauberechtigten sein.
Wichtige Neuerungen der Landesförderung ab 01.01.2024
Landesförderung „Kleine Sanierung“- ab 1/2024 werden die vollen Investitionskosten berücksichtigt!
Bei den Sanierungsförderungen des Landes Steiermark wird bei den eingereichten Förderanträgen ab 01.01.2024 der Betrag der Bundesförderung bzw. einer allfälligen Gemeindeförderung nicht mehr abgezogen, dh. es werden die vollen Investitionskosten berücksichtigt.