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Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Landmarkt Kundenkarte

1. Mit der Entgegennahme und Verwendung dieser Karte anerkennt der Karteninhaber die gegenständlichen Geschäftsbedingungen. Die Karte enthält den Vor- und Zunamen des Karteninhabers und die Kundennummer. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Landmarkt KG.

2.  Nach Erhalt hat der Karteninhaber an der auf der Karte dafür vorgesehenen Stelle seine Unterschrift anzubringen. Unterlässt er dies, dann übernimmt er die volle Haftung für alle Schäden, die im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Karte durch Benutzung derselben eintreten (siehe Ziff. 6). Die Karte ist nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Inhabers. Jeglicher Missbrauch wird bestraft.

Weiters gilt die Regelung, dass pro Person nur eine Kundenkarte Gültigkeit hat. Bei Übertragung durch Pacht, Nachfolge oder Kauf eines bäuerlichen Betriebes hat der Übernehmer - sofern er bereits im Besitz einer Kundenkarte ist - unverzüglich der Landmarkt KG mitzuteilen, welche Kundenkarte in Zukunft genutzt wird.

3. Die Kundenkarte hat grundsätzlich Barzahlungsfunktion, kann aber auch - bei gegebenen Voraussetzungen - eine Kreditfunktion wahrnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass vor dem Erfassen des Einkaufes unser(e) Mitarbeiter(in) am Kassenterminal davon in Kenntnis gesetzt wird.

4.  Der Karteninhaber ist unter Verwendung der Karte berechtigt bei allen Landmarkt Filialen, wie in diesem Katalog näher angeführt, Produkte und Dienstleistungen zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

5. Der Bezug von Waren und Dienstleistungen auf Kredit erfolgt durch Unterfertigung eines dem Karteninhaber vorgelegten Abrechungsbeleges. Die Unterschrift auf dem Abrechungsbeleg muss mit der auf der Karte befindlichen übereinstimmen. Durch seine Unterschrift anerkennt der Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung und weist sein Geldinstitut an, das geschuldete Entgelt an die Landmarkt termingerecht zu überweisen. Beanstandungen (z.B. Mängelrüge) und Meinungsverschiedenheiten entbinden den Karteninhaber nicht von der Verpflichtung, die Rechnung gemäß Ziff. 10 zu bezahlen. Eventuell entstehende Guthaben aus Reklamationen werden in Form einer Gutschrift in der folgenden Rechnung berücksichtigt. Reklamationen werden ausschließlich in den Filialen abgehandelt.

6. Der Karteninhaber ist, bei sonstiger Haftung für deren missbräuchliche Verwendung, zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet (das Zurücklassen der Karte in einem abgestellten Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zutritt verschaffen können, stellen beispielsweise keine sichere Verwahrung dar). Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z.B. telefonisch, telegrafisch oder durch persönliche Vorsprache) der Landmarkt KG zu melden. Diebstahl ist überdies der örtlichen Gendarmerie anzuzeigen. Mit Eintreffen der Meldung des Verlustes oder Diebstahles der Karte bei der Landmarkt KG wird die Karte ungültig und der Karteninhaber von weiterer Haftung befreit. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte wieder gefunden, ist sie unverzüglich der Landmarkt KG zurückzustellen. Bei Verlust/Diebstahl der Karte wird dem Karteninhaber für deren Sperre und die Ersatzkarte eine Gebühr von e 4,– angelastet.

7. Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jeweils zum Monatsende schriftlich oder durch Rücksendung der Karte gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Einlangen des Kündigungsschreibens bzw. der Karte bei der Landmarkt KG wirksam, ebenso kann die Landmarkt den Kartenvertrag kündigen.

8. Der Karteninhaber kann von der Karte nur  so lange und so weit Gebrauch machen, als er in der Lage ist, die Rechnung innerhalb der in Ziff.10 festgesetzten Frist zu begleichen.

9. Abrechnung/Zahlung: Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 14 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Zahlung des gesamten offenen Betrages vom Karteninhaber innerhalb der in der Rechnung gegebenen Frist.

10. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überweisung pünktlich erfolgt. Wird die Karte gemäß Ziff. 7 durch die Landmarkt KG gekündigt, so hat der Karteninhaber den offenen Saldo innerhalb der im Kündigungsschreiben genannten Frist abzudecken.

Spesen, Kosten und Gebühren aus Mahnungen (1. Mahnung e 11,– / 2. Mahnung e 22,–), Adressnachforschungen, Kartensperre, Zahlungsverzug (Verzugszinssatz p.a. 5 % über dem Sollzinssatz bei monatlicher Anlastung) und ­dergleichen werden dem Karteninhaber zusätzlich angelastet.
Kündigt die Landmarkt KG den Kartenvertrag wegen Nichteinhaltung der gegenständlichen Geschäftsbedingungen durch den Karteninhaber, ist sie berechtigt, dem Karteninhaber eine Gebühr von e 37,– anzulasten. Bei in Fremdwährung entstandenen Belastungen anerkennt der Karteninhaber den zur Verrechnung gelangenden Wechselkurs und die Devisenprovision von 1 %.

11. Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich der Landmarkt KG mitzuteilen. Erklärungen der Landmarkt KG an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene Anschrift gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Karteninhaber eine Änderung seiner Anschrift der Landmarkt KG nicht bekannt gegeben hat.

12. Eine Änderung der Geschäftsbedingungen, insbesondere der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten und Gebühren, des Sollzinssatzes und des Verzugszinssatzes wird dem Karteninhaber auf schriftlichem Wege zur Kenntnis gebracht. Sie tritt zum festgelegtem Zeitpunkt in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber vor dieser Frist weder die Karte retourniert noch den Kartenvertrag schriftlich kündigt. Die Kartenrücksendung bzw. die Kündigung befreien den Karteninhaber nicht von der Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Belastungen.

13. Die von Ihnen angegebenen Daten dürfen von der Landmarkt KG gespeichert, verarbeitet oder sonst verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

14. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort  ist Stainach. Gerichtsstand ist Irdning, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt. Die Kreditfunktion erlischt mit Rückbuchung eines Bankeinzuges.

Hinweis zum Landmarkt-Superbonus:
Der Kauf von Landmarkt-Gutscheinen wird den Superbonus-Einkäufen nicht angerechnet. Die Einlösung eines Landmarkt-Gutscheines erhöht das Superbonus-Konto. Beachten Sie weiters, dass Einkäufe erst am Tag der Rechnungslegung Ihrem Superbonus-Konto zugebucht werden.


Stand: Jänner 2008

 
 

Bild, © Sonja K. / PIXELIO

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